AGB - Ferienwohnung
am Senftenberger See §
1 . Geltung der AGB
(1)
Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den
Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die
Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn
der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat § 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der
Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des
Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax
bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den
Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem
Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin
zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der
Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich
Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich
vereinbart.
§
3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1)Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast
gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer
durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für
ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive
Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast
veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der
Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht
maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur
Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die
Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei
entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Die Zahlung des für die
Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast
vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der
Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn
der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich
zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht
akzeptiert werden.
(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis
sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern
eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird,
ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann
der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung
keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen
einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss
dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass
der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der
Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(7)Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30% des
Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten
Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.
(8)
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen. §
4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1)
Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00
Uhr bis 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere
Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte
sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2)
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche
Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in
der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des
Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis
zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4)
In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen
kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto)
in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im freien Gelände/ Pavillon erlaubt.
(5)
Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung
mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche
Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich
verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der
Gast.
(6) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes
ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der
Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren,
es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar
oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1)
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2)
Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem
Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich
vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des
Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor.
(3)
Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist
der Gast zur Stornierung bis 40 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach
den folgenden Maßgaben:
Stornierung
bis spätestens/Höhe
des zu entrichtenden Übernachtungspreises 40
Tage vor Anreise
0
% 30
bis 39 Tage vor Anreise
20
% 20
bis 29 Tage vor Anreise
40
%
15
bis 19 Tage vor Anreise
60
% 7
bis 14 Tage vor Anreise
80
%
<
7 Tage vor Anreise
100
%
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem
Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung
zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der
Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis
spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren
Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist
entsprechend anzuwenden.
(6) Sofern
ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2
schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der
vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des
Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des
Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht
wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken
genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden
anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit
gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a)
hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen
unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter
Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden
aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7
zu ersetzen.
§
6 . Haftung; Verjährung (1)Der Anbieter haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der
Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die
Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten
nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des
Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies
gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung
verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine
Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am
Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem
Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei
solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können
(z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter
haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen
gesetzlichen Frist.
§
7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag (i.d.R.
Samstag und Sonntag) ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Wochentags nach vorheriger
Absprache. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer
Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise
vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem
Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und
findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
(3) Der Gast ist verpflichtet,
dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass
vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die
Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter
erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und
Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas
anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu
vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an
der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für
den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt,
wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben
wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich
vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung
hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die
ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser
zu leisten.
§
8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden
vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung
erforderlich. §
9 . Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Großkoschen/ Deutschland. Gerichtsstand für
Mietrecht ist in Senftenberg. Allgemeiner Gerichtsstand ist Cottbus.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen
Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird
ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der
zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Stand 01.09.2018
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